Auffrischungskurs für Betreuungskräfte
Eine Auffrischung der fachlichen Grundlagen für die Betreuung nach § 43b und §53c ist gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll.
Die Grundkenntnisse werden auf den aktuellen Stand gebracht, Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen oder Bestimmungen vermittelt. Auch verändern sich die praktischen Abläufe in den Senioreneinrichtungen.
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Eine Förderung durch die Arbeitsagentur und das Jobcenter ist möglich.
- Rechtsgrundlagen
- Grundlagen der Psychologie, Kommunikation und Interaktion
- Mobilisation und Beschäftigung
- Grundlagen der Gerontopsychiatrie
- Umgang mit dementiell veränderten Menschen; Demenz
- Umgang mit Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Grundkenntnisse und Besonderheiten in der Pflege, Palliativpflege und Hygiene
- Vorsorge
- Grundlagen hauswirtschaftlicher Versorgung / Ernährung
- Qualifikation zur Betreuungskraft nach§ 43 b), § 53 c) SGB XI
Kontakt
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