Fortbildung für Praxisanleiter/innen
Seit dem 01.01.2020 gilt für alle Praxisanleitenden die Verpflichtung zur berufspädagogischen Fortbildung (gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV) im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich.
Bereits erworbene pflegepädagogische Kenntnisse werden aufgefrischt, aktualisiert, vertieft und erweitert. Diese Fortbildung stellt die Entwicklung und Auswirkung der generalistischen Pflegeausbildung für alle Parteien vor und nimmt Bezug auf aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Themen.
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Eine Förderung durch die Arbeitsagentur und das Jobcenter ist möglich.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns gerne über unser nachfolgendes Kontaktformular